Zuschuss für Teilnahme an Deutschen Meisterschaften
Fahrtkosten
der qualifizierten Teilnehmer an Deutschen Meisterschaften, und zwar bei Pkw-Anreise 0,15 € pro gefahrene km-Fahrtstrecke (Hin- und Rückfahrt) – eine gemeinsame Anfahrt mehrerer Teilnehmer ist zu berechnen (pro Pkw bis 4 Personen), - bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten (maximal die kostengünstigste Alternative)
Übernachtungskosten
pauschal für jeden Teilnehmer mit 15,00 € pro Veranstaltungstag der Meisterschaften

Hier finden Sie die Richtlinien zur Förderung der Teilnahmekosten an Deutschen Meisterschaften als PDF-Dokument zum Download.
Richtlinien zur Förderung der Sportvereine in Castrop-Rauxel für Teilnahmekosten an Deutschen Meisterschaften
Förderungsfähige Maßnahmen/Kosten
• Fahrtkosten
der qualifizierten Teilnehmer an Deutschen Meisterschaften, und zwar
- bei Pkw-Anreise 0,15 € pro gefahrene km-Fahrtstrecke (Hin- und Rückfahrt) – eine gemeinsame Anfahrt mehrerer Teilnehmer ist zu berechnen (pro Pkw bis 4 Personen), - bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten (maximal die kostengünstigste Alternative)
• Übernachtungskosten
pauschal für jeden Teilnehmer mit 15,00 € pro Veranstaltungstag der Meisterschaften
Antragsberechtigt
sind Vereine, die dem Stadtsportverband Castrop-Rauxel (SSV) angehören und ihren Verpflichtungen ihm gegenüber nachgekommen sind.
Antragsverfahren
Anträge sind formlos, spätestens drei Monate nach Abschluss der Meisterschaften an den SSV zu richten. Beizufügen sind
• Aufstellung der förderungsfähigen Kosten mit Angabe der Teilnehmer, Ort und Zeitraum der Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften,
• Belege bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
• Nachweis der Teilnahme (z. B. Ergebnisliste)
Der Vorstand des SSV entscheidet über den Antrag im Rahmen der verfügbaren Mittel. Ein rechtsverbindlicher Anspruch kann nicht geltend gemacht werden. Der Verein erhält einen entsprechenden Bescheid.
Höhe der Förderung
50 % der förderungsfähigen Kosten als Zuschuss.
Diese Richtlinien treten am 01.01.2018 in Kraft.