Zuschuss für Teilnahme an Deutschen Meisterschaften
Fahrtkosten
der qualifizierten Teilnehmer an Deutschen Meisterschaften, und zwar
- bei Pkw-Anreise 0,15 € pro gefahrene km-Fahrtstrecke (Hin- und Rückfahrt)
Übernachtungskosten
pauschal für jeden Teilnehmer mit 15,00 € pro Veranstaltungstag der Meisterschaften
bei Nachweis der Übernachtung/en durch entsprechende Belege, z.B. Rechnung/en.
Hier finden Sie die Richtlinien zur Förderung der Teilnahmekosten an Deutschen Meisterschaften als PDF-Dokument zum Download.
Richtlinien zur Förderung der Sportvereine in Castrop-Rauxel für Teilnahmekosten an Deutschen Meisterschaften
Förderungsfähige Maßnahmen/Kosten
• Fahrtkosten
der qualifizierten Teilnehmer an Deutschen Meisterschaften, und zwar
- bei Pkw-Anreise 0,15 € pro gefahrene km-Fahrtstrecke (Hin- und Rückfahrt) –
eine gemeinsame Anfahrt mehrerer Teilnehmer ist zu berechnen (pro Pkw bis 4 Personen),
- bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten (maximal die kostengünstigste Alternative)
• Übernachtungskosten
pauschal für jeden Teilnehmer mit 15,00 € pro Veranstaltungstag der Meisterschaften
bei Nachweis der Übernachtung/en durch entsprechende Belege, z.B. Rechnung/en.
Antragsberechtigt
sind Vereine, die dem Stadtsportverband Castrop-Rauxel (SSV) angehören und ihren
Verpflichtungen ihm gegenüber nachgekommen sind.
Antragsverfahren
Anträge sind formlos, spätestens drei Monate nach Abschluss der Meisterschaften an
den SSV zu richten. Beizufügen sind
• Aufstellung der förderungsfähigen Kosten mit Angabe der Teilnehmer, Ort
und Zeitraum der Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften,
• Nachweis der Übernachtungskosten,
• Belege bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
• Nachweis der Teilnahme (z. B. Ergebnisliste)
Der Vorstand des SSV entscheidet über den Antrag im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Ein rechtsverbindlicher Anspruch kann nicht geltend gemacht werden. Der Verein erhält
einen entsprechenden Bescheid.
Höhe der Förderung
50 % der förderungsfähigen Kosten als Zuschuss.
Diese Richtlinie tritt am 01.01.2026 in Kraft.
1 Teilnahmeberechtigt sind nur Mitglieder deutscher Sportvereine, die dem entsprechenden Verband
angehören, wobei eine deutsche Staatsangehörigkeit der Sportler nicht in allen Disziplinen vorgeschrieben
ist. Z.B. entsprechen internationale deutsche Meisterschaften nicht dem Förderzweck dieser Richtlinie.