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Antrag auf Zuschuss für Stadtmeisterschaften

Der Stadtsportverband Castrop-Rauxel e.V. (SSV) tritt als Ausrichter aller Stadtmeisterschaften auf - und spendet nicht nur Pokale.

Hier finden Sie den Antrag auf Zuschuss für Stadtmeisterschaften als PDF-Dokument zum Download.

Den Text lesen: Richtlinien zur Förderung von Stadtmeisterschaften

Richtlinien zur Förderung der Sportvereine in Castrop-Rauxel für die Ausrichtung von Stadtmeisterschaften

Veranstalter von Stadtmeisterschaften ist der Stadtsportverband Castrop-Rauxel e.V. (SSV).

Der SSV kann die Ausrichtung der Stadtmeisterschaften den Vereinen, die eine Sportart ausüben gemeinsam oder auch einzeln übertragen. Die Vereine müssen Mitglied im SSV Castrop-Rauxel sein. Alle Disziplinen, die zur Durchführung kommen sollen, müssen vorher mit den Vereinen abgestimmt sein. Die Durchführungsbestimmungen sind ebenfalls festzulegen.

An der Stadtmeisterschaft können Mannschaften und Vereine teilnehmen, die ihren Sitz im Bereich der Stadt Castrop-Rauxel haben. Einzelteilnehmer müssen einer Mannschaft oder einem Verein angehören, der dem SSV angehört oder in Castrop-Rauxel wohnhaft bzw. gemeldet sein. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des SSV nach Anhörung der/des ausrichtenden Vereine/s.

Förderungsfähige Maßnahmen/Kosten

Der SSV beteiligt sich mit einem Festbetragszuschuss an den Gesamtkosten für die Durchführung von Stadtmeisterschaften.

Antragsberechtigt

sind Vereine, die dem SSV angehören und ihren Verpflichtungen ihm gegenüber nachgekommen sind.

Antragsverfahren

Anträge sind formlos vor Beginn der Stadtmeisterschaften an den SSV zu richten. Beizufügen sind

• Durchführungsbestimmungen,

• Angaben zum Zeitpunkt und Ort der Stadtmeisterschaften

Der Vorstand des SSV entscheidet über den Antrag im Rahmen der verfügbaren Mittel. Ein rechtsverbindlicher Anspruch kann nicht geltend gemacht werden. Der Verein erhält einen entsprechenden Bescheid. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Durchführung der Stadtmeisterschaft.

Höhe der Förderung

200,00 € Zuschuss pro ausgerichtete Stadtmeisterschaft.

Diese Richtlinien treten am 01.01.2018 in Kraft.

Weitere Förderungs-Möglichkeiten

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