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Antrag für Polizeiliches Führungszeugnis

Führungszeugnis mit erweitertem Eintragungsumfang (Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis) für Kinder- und jugendnah Beschäftigte

Seit dem 1. Mai 2010 ist eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) in Kraft getreten, wonach bei Beschäftigungen im Kinder- und jugendnahen Bereich die Prüfung der persönlichen Eignung grundsätzlich anhand eines Führungszeugnisses auf der Grundlage des § 30a BZRG vorgenommen werden soll. Dadurch soll eine Beschäftigung von Personen, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt worden sind, in Ganztagsangeboten und anderen Veranstaltungen von Dritten mit SchülerInnen und Schülern, die von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe oder in deren Auftrag durchgeführt werden, ausgeschlossen werden.

Dies gilt ebenso für die Tätigkeit – z.B. als Übungsleiter, Trainer oder Betreuer - in Sportvereinen während des Trainingsbetriebs oder anderer, vom Verein ausgerichteten Veranstaltungen, wie z.B. Freizeiten und Freizeitaktivitäten über das normale Trainingsangebot hinaus.

Es ist daher erforderlich, dass ein erweitertes Führungszeugnis zeitnah zur Aufnahme der Tätigkeit vorliegt.

Das Führungszeugnis ist beim Bereich Einwohnerwesen des jeweiligen Wohnsitzes zu beantragen und wird in der Regel postalisch zugestellt. Bei der Beantragung des Führungszeugnisses ist das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30a Abs.1 BZRG zu bescheinigen.

Eine entsprechende Bescheinigung für Mitglieder der Castrop-Rauxeler Vereine, die dem Stadtsportverband Castrop-Rauxel angehören, kann hier heruntergeladen und ausgedruckt werden und muss ausgefüllt beim Bereich Einwohnerwesen vorgelegt werden.

Bei ehrenamtlicher Tätigkeit entfällt die zu entrichtende Gebühr von 15 €.

Hier finden Sie das Formular "Bescheinigung über den Einsatz im Kinder- und jugendnahen Bereich " als Word-Dokument zum Download.

epf-anschreiben-fuer-vereinsmitglieder.doc (25,0 KiB)

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