Zweites Corona-Update im Januar 2022

Redaktion Samstag, 29. Januar 2022 von Redaktion

Es gibt in NRW im Januar erneut eine neue Coronaschutzverordnung für die Sportler.

Im Sport muss die Verordnung vom 16. Januar beachtet werden. Der Landessportbund NRW (LSB) informiert:

Die neue Corona-Schutzverordnung trat am 16. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports.

In ihr werden insbesondere die Regelungen zum Testen unter der Maßgabe 2G-plus beschrieben. Dies wurde offensichtlich notwendig, da es zu der Frage „Wer gilt als geboostert?“ viele Unklarheiten gegeben hat, siehe hierzu auch unser kurzes Update 3/22 vom vergangenen Freitag. Als geboostert gelten demnach (Kurzfassung):

  • 1. Personen, die vollständig geimpft sind (also immer zweimal geimpft, auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson) und dann noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben (die sogenannte „Booster-Impfung“),

  • 2. Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,

  • 3. Personen, die vollständig geimpft sind, in den ersten 90 Tagen nach der zweiten Impfung (aber erst 14 Tage nach der zweiten Impfung, da diese erst dann vollständig ist), sog. „frisch Geimpfte“ und

  • 4. Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist, sog. „frisch Genesene“.

(Punkt 1 bis 4 übernommen von der Website des Gesundheitsministeriums NRW)

 Die jetzigen Regelungen erlauben beim Sport drinnen mehr Personen den Zugang in die Sportstätte ohne zusätzlichen Test, machen es jedoch für diejenigen, die diesen Zugang zu regeln haben, nicht einfacher. Eine Reihe möglicher Kombinationen zwischen „geimpft“ und „genesen“ sind zu berücksichtigen, um Klarheit zu erhalten, wer mit und wer ohne Test Zugang hat.

 

Zeitpunkt und Inhalt dieser Aktualisierung frustrieren auch uns, wir wurden hiervon völlig überrascht, so der LSB. Der Kontrollaufwand für die geltenden Regeln, besonders aber der Nachvollzug sich beinahe täglich ändernder Regeln bei gleichzeitiger Strafandrohung für den Fall unzureichender Kontrollen ist ehrenamtlich geführten Vereinen kaum noch zumutbar.

 Trotzdem bzw. gerade deswegen haben wir versucht, die Regeln für Sie in einer Übersicht zusammenzufassen, die der Mail als Anlage beigefügt ist und Ihnen und Ihren Vereinen hoffentlich etwas helfen kann. Darüber hinaus übersenden wir Ihnen eine aktualisierte Fassung der Ihnen bekannten Gesamtübersicht zum Sport unter den derzeitigen Corona-Regeln sowie die aktualisierte Corona-Schutzverordnung im Änderungsmodus

 

Mit freundlichem Gruß

 Ihr

Stefan Klett (Präsident) und  Dr. Christoph Niessen (Vorstandsvorsitzender)

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