Landessportbund NRW Mittwoch, 12. August 2020 von Landessportbund NRW

Update der Coronaschutzverordnung

Neues zur Coronaschutzverordnung, Aktuelle Informationen der Spitzenverbände, Soforthilfe Sport in NRW verlängert, DOSB: Entwicklung eines allgemeinen Hygiene-Rahmenkonzeptes für Sportveranstaltungen

Der Landessportbund (LSB) informiert:
Ab dem 12. August 2020 tritt die erneut aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 31. August 2020.

Für den Sport enthält sie wesentliche Veränderungen:

I. Neue Coronaschutzverordnung

Am 12.08.2020 ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 31.08.2020.

 

Für den Sport enthält sie keine Veränderungen für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes. Die angestrebte Erhöhung der TN-Zahlen von 30 auf 50 Personen bei Kontaktsportarten, die wir auf vielfache Anregung hin vorgeschlagen haben, wurde auch durch die Staatskanzlei unterstützt.

Aufgrund der aktuell steigenden Infektions-Zahlen in NRW konnte dies jedoch – für uns nachvollziehbar – nicht umgesetzt werden. Unsere Leitfäden für Vereine und Trainer*innen/Übungsleiter*innen haben wir aktualisiert. Unter anderem wurden sie um Informationen ergänzt, was zu tun ist, wenn ein Coronafall im Verein auftritt.

Wie gewohnt finden Sie die Coronaschutzverordnung, die genannten Leitfäden und weitere Informationen auf unserer Internetseite: LINK zur Übersichtsseite

II. Soforthilfe Sport in NRW verlängert!

Zum zweiten Mal wurde heute das von der Landesregierung zur Unterstützung des Sports in NRW aufgelegte Programm „Corona-Soforthilfe Sport“ verlängert. Bisher wurden hierüber Unterstützungen in Höhe von knapp 5 Millionen Euro an mehr als 700 Vereine ausgeschüttet. Nun können bis zum 15.11.2020 weiterhin Vereine und Mitgliedsorganisationen bei Corona-bedingten Liquiditätsengpässen über das Förderportal des LSB NRW Anträge zur Unterstützung stellen. Unser Dank gilt der Landesregierung und der Staatskanzlei für die Verlängerung der Möglichkeit, die vorgesehenen 10 Millionen Euro an Unterstützungsleistungen auch tatsächlich dem Sport zukommen zu lassen.

III. Aktuelle Informationen der Spitzenverbände

Der DOSB hat auf seiner Internetseite eine mittlerweile umfangreiche Zusammenstellung von Übergangsregelungen der Spitzensportverbände angelegt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Wettkampf- und Ligabetrieb langsam wieder anlaufen soll, gibt es hierzu bundesweit aktualisierte Konzepte, die zumindest aus sportfachlicher Sicht länderübergreifende Hilfestellungen geben. Eine Harmonisierung der gesetzlichen Vorgaben in unseren Bundesländern gibt es dagegen noch nicht.

IV. DOSB: Entwicklung eines allgemeinen Hygiene-Rahmenkonzeptes für Sportveranstaltungen

Auf Grund der existierenden Unsicherheiten bei der Planung und Realisierung von Veranstaltungen unter Pandemie-Bedingungen hat der DOSB die Entwicklung eines allgemeinen Hygiene-Rahmenkonzeptes für Sportveranstaltungen in Auftrag gegeben. In enger Abstimmung mit dem DOSB, dem TÜV Rheinland und einer mit Vertreter*innen von Spitzenverbänden besetzten Task Force soll ein Hygienestandard entwickelt werden, der die grundsätzlichen Leitlinien für eine verantwortbare, TÜV-geprüfte Durchführung von Sportveranstaltungen beinhalten soll. In weiteren Schritten können sportartspezifische Ergänzungen folgen. Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls beim DOSB.

Ihr

Ihr

Stefan Klett

Georg Westermann

Präsident

Leiter Stab Verbundsystem/Grundsatzfragen

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