Redaktion Donnerstag, 30. April 2020 von Redaktion

Konferenz der Sportminister der Länder mit Beschluss

Mannschaftssportarten erst als letzter Schritt wieder zulässig

Am 28. April 2020 haben die Sportminister der Bundesländer getagt und einen Beschluss zum Thema "Wiederaufnahme von Sport – Stufenweiser Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb" gefasst. Zwar soll der Trainingsbetrieb im Freien unter strikter Einhaltung der Abstandsregeln und Kontaktverbote wieder erlaubt werden, doch Mannschaftssport bleibt weiterhin verboten.

Die Sportminister der Länder halten Geisterspiele in der Fußballbundesliga noch im Mai für möglich. Eine Fortsetzung des Spielbetriebs in der ersten und zweiten Bundesliga sei für die 36 Vereine auf deren Kosten ab Mitte oder Ende Mai "vertretbar", heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Sportministerkonferenz. Die Minister sprachen sich auch für schrittweise Lockerungen im Breiten- und Freizeitsport aus, Wettkämpfe in Mannschaftssportarten halten sie aber erst im letzten Schritt wieder für möglich.

Die Fußballbundesliga strebt seit längerem an, die Saison durch Geisterspiele zu beenden. Die Deutsche Fußballliga (DFL) und der Deutsche Fußballbund (DFB) erarbeiteten dafür bereits ein Konzept. Noch ist trotz des Beschlusses der Sportminister aber unklar, wann dazu eine endgültige Entscheidung fällt.

Die Sportministerkonferenz sprach sich allgemein dafür aus, die strikten Verbote im Sport nach und nach zu lockern. Eine "schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs" sei "dringend erforderlich", heißt es in dem Beschluss. Im Breiten- und Freizeitsport soll demnach in einem ersten Schritt Sport an der "frischen Luft" wieder möglich sein. Dabei soll aber ein Mindestabstand von eineinhalb bis zwei Metern zwischen den Sportlern gewährleistet sein.

Eine Wiederaufnahme von Wettkämpfen halten die Minister grundsätzlich in den Sportarten für zuerst denkbar, bei denen die Abstandsregeln gesichert eingehalten werden können. Damit könne ein Spielbetrieb in Kontakt- und Mannschaftssportarten erst als letzter Schritt wieder zulässig werden.

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