Redaktion Montag, 30. März 2020 von Redaktion

Antragstellung auf NRW-Soforthilfe 2020 ab sofort möglich

Forderung des Landessportbundes erfüllt: Finanzielle Unterstützung auch für Sportvereine

Betroffene können die Soforthilfe hier beantragen:

Duisburg - Positives Signal für den derzeit unfreiwillig ruhenden NRW-Sport: Vom milliardenschweren Rettungsschirm des Bundes und Landes können mit sofortiger Wirkung auch gemeinnützige Sportvereine profitieren, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Freiberufliche Trainer*innen und Übungsleiter*innen, die diese Tätigkeit als Haupterwerb ausüben, sind ebenfalls anspruchsberechtigt.

„Diese Regelung wird einen großen Beitrag zum gesellschaftlich notwendigen Erhalt unserer Sportvereine und zur Stärkung unserer teilweise sehr verunsicherten Mitgliedsorganisationen leisten. Ein besonderer Dank hierfür geht an die Verantwortlichen der Staatskanzlei NRW, die sich mit uns gemeinsam für eine solche Lösung stark gemacht haben“, betont Landessportbund-Präsident Stefan Klett.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.